Taufen

In der Taufe feiern wir das Fest des Lebens. Viele Eltern bringen ihr Kind wenige Wochen oder Monate nach seiner Geburt zur Taufe; hier haben die Freude und der Dank angesichts des neuen Lebens ebenso Raum wie die Bitte um dauerhaften Schutz und Begleitung.


Mit der Taufe erfolgt auch die Aufnahme in die Gemeinde. Dies ist für manche Jugendliche oder Erwachsene der Hauptgrund, sich taufen zu lassen. Sie haben ihre Erfahrungen mit Gott und dem Glauben gemacht und wollen Mitglied der Glaubensgemeinschaft werden.


Auf dieser Seite möchten wir Ihnen alle Informationen rund um die Taufe bieten.


1) Welches Pfarramt? Welche Pfarrerin ist zuständig?

Es ist gut, früh Kontakt mit unserem Gemeindebüro aufzunehmen. Zuständig sind wir als Gemeinde, wenn Sie als Familie hier Ihren aktuellen Wohnsitz haben. Ein Elternteil muss der evangelischen Kirche angehören.

Wohnen Sie in Brambauer, möchten aber in einer anderen Kirche taufen lassen, melden Sie sich bitte dort im Gemeindebüro. In diesem Fall brauchen Sie zusätzlich von uns als Heimatgemeinde einen sogenannten „Entlassschein“. Diesen erhalten Sie im Vorfeld der Taufe in unserem Gemeindebüro.


2) Welcher Termin?

Unsere Kirchengemeinde bietet in der Regel Taufen am 2. Sonntag im Monat an. Zusätzlich finden an den 1. Feiertagen Taufen statt (Weihnachten, Ostern und Pfingsten). Der gewünschte Tauftermin sollte frühzeitig mit dem Gemeindebüro abgesprochen werden. Besonders im Frühjahr und im Sommer sind die Tauftermine früh ausgebucht.


3) Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Anmeldung einer Taufe brauchen Sie, wenn Sie Mitglied unserer Kirchengemeinde sind, nur die Daten der Geburt Ihres Kindes. Ein Elternteil muss der evangelischen Kirche angehören. Die Person, die das Sorgerecht für das Kind hat, entscheidet auch über die Taufe. Die Eltern müssen nicht zwingend verheiratet sein.

Es gibt keine Vorgabe, wie alt ein Täufling sein muss. Sie können selbst entscheiden, wann der richtige Zeitpunkt ist. Getauft werden kann man in jedem Alter! Ist Ihr Kind ca. 12 Jahre alt und soll getauft werden, kann dies im Zusammenhang mit der Konfirmation geschehen.


4) Taufgespräch

Einige Wochen vor dem Taufgespräch sollte mit der zuständigen Pfarrerin das persönliche Taufgespräch geführt werden. Planen Sie dafür eine Stunde Zeit ein. Die Pfarrerin möchte Sie kennenlernen und mit Ihnen ausführlich den Ablauf des Gottesdienstes durchsprechen (Taufspruch, Taufkerze, Patenauswahl und Mitwirkung von Familie und Freunden bei Lesungen und Gebeten .....).

Den Taufspruch suchen Sie in der Regel selbst aus. Es sollte ein Vers aus der Bibel sein, der Ihren Wunsch für Ihr Kind am besten ausdrückt (siehe www.taufspruch.de).

Eine kleine Taufkerze stellt die Gemeinde kostenfrei zur Verfügung. Sie können aber gerne eine individuelle Taufkerze für Ihr Kind mitbringen. Die Taufkerze könnte auch ein schönes Patengeschenk sein.

Es wäre schön, wenn die Paten bei diesem Gespräch mit dabei sein können.


5) Paten

In der Regel suchen Sie zwei oder mehr Paten für Ihr Kind aus. Eine/r von ihnen muss der evangelischen Kirche angehören. Die anderen Paten müssen einer christlichen Kirche angehören. Alle Paten brauchen eine „Patenbescheinigung“ der eigenen Heimatgemeinde.

Personen, die nicht einer Kirche angehören, können das Patenamt leider nicht übernehmen.


6) Bescheinigungen

Von der vollzogenen Taufe erhalten Sie eine Taufbescheinigung oder – falls ein solches vorhanden - einen Eintrag ins Familienstammbuch.

Die Paten erhalten eine Patenbescheinigung.


7) Fotografieren

Sie möchten Ihren besonderen Tag und auch den Gottesdienst in Bildern zur Erinnerung festhalten? Wir bitten darum, dass nur ein Mitglied der Familie Fotos von der Taufe macht, damit der festliche und feierliche Charakter des Gottesdienstes gewahrt bleibt. Wir bitten darüber hinaus, dass Familie und Freunde auf Handy-Fotos während des Gottesdienstes verzichten.

Sprechen Sie darüber vor der Taufe mit Ihren Gästen!


8) Kosten

Da Sie als Vater oder Mutter Mitglied unserer evangelischen Kirche sind, kommen für die Taufe keine Kosten auf Sie zu.

Wenn Sie für Anträge bei der Stadt eine Bescheinigung über die Anmeldung zur Taufe brauchen, sprechen Sie uns im Vorfeld bitte an.


Was bedeutet die Taufe?

Die Taufe wird im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes vollzogen. Dabei wird das Haupt des Täuflings dreimal mit Wasser begossen. Sie geht auf den Taufbefehl Jesu Christi zurück. Mit der Taufe beginnt kirchenrechtlich die Kirchenmitgliedschaft. Sie ist ihrem Wesen nach nicht wiederholbar.


Auch bei einem Kirchenaustritt bleibt die Taufe gültig, sie wird also nicht wiederholt, wenn man wieder in die evangelische Kirche eintritt oder wenn man in einer anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft gültig getauft worden ist.


Nur eine mit Wasser und auf den Namen des Dreieinigen Gottes vollzogene Taufe ist gültig.


Bei einer Taufe werden durch die Eltern in der Regel zwei Paten bestellt.


Wo findet eine Taufe statt?

Die Taufe wird in der Regel im Gemeindegottesdienst in der Kirche gefeiert. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann auch zu Hause, in Krankenhäusern und Kliniken getauft werden.


Wenn für einen Menschen, besonders für ein neugeborenes Kind, Lebensgefahr besteht und ein Pfarrer oder eine Pfarrerin nicht mehr herbeigerufen werden kann, darf jeder Christ taufen. Voraussetzung ist, dass der Täufling oder die Eltern einverstanden sind. Diese «Nottaufe» ist danach der zuständigen Kirchengemeinde anzuzeigen.


Wer kann getauft werden?

Jeder Mensch kann getauft werden. In der Regel werden Kinder getauft. Die Erwachsenentaufe ist allerdings nicht unüblich.


Bei der Taufe eines Kindes versprechen Eltern und Paten, dass sie sich für eine christliche Erziehung einsetzen. Der Erwachsenentaufe geht eine Unterweisung durch die Pfarrerin oder den Pfarrer voran. Weil die Taufe nicht wiederholt werden kann, darf der Täufling nicht bereits in einer anderen Kirche gültig getauft worden sein.


Können Adoptiveltern ihr Kind taufen lassen?

Ein ungetauftes Kind, das in einer Familie in Adoptivpflegschaft lebt, kann nur getauft werden, wenn die Personensorgeberechtigten zustimmen. Das kann in einem nichtabgeschlossenen Adoptionsverfahren das Jugendamt sein. Ohne die Zustimmung der Personensorgeberechtigten kann das Kind nicht getauft werden. Wird das Kind mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten getauft, muss ins Kirchenbuch der zur Zeit der Taufe gültige Name des Kindes eingetragen werden.


Wann soll die Taufe eines Kindes zurückgestellt werden?

Die Taufe eines Kindes soll zurückgestellt werden,

  • wenn weder Mutter noch Vater der evangelischen Kirche angehören,
  • wenn die evangelische Erziehung des Kindes nicht gewährleistet ist,
  • wenn Mutter und Vater das Taufgespräch ablehnen und nicht dafür sorgen, dass geeignete Paten bestellt werden und für die evangelische Erziehung mitsorgen.