Wie geht es weiter nach der Gemeindeversammlung?
„geMEINde beWEGen“ lautet das Motto der Kirchenwahlen, die am 1. März 2020 in der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) und in ganz Nordrhein-Westfalen stattfinden. Alle vier Jahre stehen die Presbyterien, die Leitungsgremien der örtlichen Kirchengemeinden, zur Wahl.
Ab der Gemeindeversammlung, die am Sonntag, 17. November 2019, nach dem Gottesdienst in der Martin- Luther-Kirche stattfand, können bis zum 29. November Wahlvorschläge für Kandidat*innen benannt werden.
Dann wird sich entscheiden, ob es zu einer Wahl kommt oder nicht. Dies war bis Redaktionsschluss noch nicht bekannt.
Bis Weihnachten werden dann alle Vorschläge geprüft, evtl. ergänzt und ein einheitlicher Wahlvorschlag erarbeitet.
Dieser wird am 5. Januar abgekündigt, mit der Möglichkeit der Beschwerde.
Wenn es zu einer Wahl kommen sollte, beginnt ab 27. Januar das Wahlverfahren mit der Auslegung der Wahlverzeichnisse zur Einsicht im
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