Sonntag, 14. Juni 2026, 2. Sonntag nach Trinitatis

An Gottes Tisch ist Platz für alle – auch für die „Armen und Verkrüppelten und Blinden und Lahmen“, auch für die von den Straßen und Gassen der Stadt. An diesem Tisch entsteht Gemeinschaft: Aus Fremdlingen werden Hausgenossen.

 

Kein exklusiver Club

„Tut mir leid, keine Zeit“ – eine Absage, schnell und achtlos dahingesagt, manchmal später bereut. Wer kennt das nicht? Wenn Gott einlädt zum Fest des Lebens, dann sollte man es nicht verpassen.

 

Dann gilt seine Einladung allen: Wohlhabenden und Armen, Nahestehenden und Fernen, Glaubenden und Zweifelnden. Da ist niemand, der ausgeschlossen wird. Alle, die Sehnsucht haben, alle denen ihre Last manchmal schwer wird, sind willkommen. Wohl dem, der die Einladung annimmt! Der 2. Sonntag nach Trinitatis ermuntert dazu, Gottes Einladung nicht auszuschlagen, sondern sich an seinen Tisch rufen zu lassen in eine bunt gemischte, wachsende Gemeinschaft, in der ein Klima der gegenseitigen Achtsamkeit und Wertschätzung, Offenheit für Außenstehende und Nachsicht gegen Schwächere herrscht. Christentum ist kein exklusiver Club – Gott sei Dank!

 

Sonntag, 14. Juni 2026, 10:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl

Liturgie und Predigt: Ulf Schlüter, Vizepräsident der EKvW i. R.

Lesung: Jürgen Salamon

Musik: Thomas Klein

Küstern: Rainer Hollweg

 

Sonntag, 14. Juni 2026 Kollekte: Für besondere Aufgaben evangelischer Schulen in der EKvW

Evangelische Schulen verbinden Bildung mit Glauben und Wertevermittlung. Die Kollekte unterstützt besondere Projekte und Maßnahmen, für die keine öffentlichen Gelder bereitstehen – damit Lernen von Vertrauen, Gemeinschaft und Verantwortung geprägt bleibt.

 

Die Evangelische Kirchengemeinde Brambauer (Kirchenkreis Dortmund) sucht

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Der Gemeindebrief für Juni/Juli 2026 liegt als Download bereit. Jetzt auch mit einer besseren Auflösung

 

Konto: Evangelischer Kirchenkreis Dortmund 
IBAN: DE12 4415 2370 0000 0479 10 
BIC: WELADED1LUN   

Kollektenzweck:
Für besondere Aufgaben evangelischer Schulen in der EKvW